Im Abstimmungskampf zur AHV-Vorlage waren sich alle einig: Man muss endlich etwas machen, damit die Frauenrenten nicht länger einen Drittel tiefer sind als die der Männer. Bürgerliche Politiker:innen haben landauf landab versprochen, dieses Problem bei der nächsten grossen Rentenreform (BVG) anzupacken. Wie befürchtet, liegt nun aber eine Vorlage auf dem Tisch, welche den Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen schadet. Unterzeichne darum jetzt unseren Appell, damit die bürgerlichen Ständeräte ihr Versprechen bei der Beratung der Vorlage am 29. November nicht vergessen.
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Im Abstimmungskampf zur AHV-Vorlage waren sich alle einig: Frauenrenten dürfen nicht länger einen Drittel tiefer sein als die der Männer. Bürgerliche Politiker:innen haben landauf landab versprochen, dieses Problem bei der nächsten grossen Rentenreform (BVG) anzupacken.
Schon während der letzten Wochen im AHV-Abstimmungskampf zeichnete sich ab, dass bürgerliche Ständeräte ihre Versprechen mit Hinterzimmer-Manövern brechen und die bundesrätliche Vorlage verschlechtern wollen. Wie befürchtet, liegt nun eine Vorlage auf dem Tisch, welche den Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen schadet und die gemachten Versprechen nicht erfüllt.
Frauen und Teilzeitangestellte ohne hohe Einkommen brauchen rasch bessere Renten. Das garantiert nur die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates. Unterzeichne darum jetzt unseren Appell, damit die bürgerlichen Ständeräte ihr Versprechen bei der Beratung der Vorlage am 29. November nicht vergessen.
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Am 29. November berät der Ständerat den aktuellsten Vorschlag der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zur BVG-Reform. Im Kern umfasst die Vorlage nebst der Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent drei zentrale Elemente, die angepasst werden. Erstens soll die Eintrittsschwelle auf 17’208 Franken pro Jahr gesenkt werden. Zweitens soll der Koordinationsabzug neu nicht mehr fix für alle gleich gelten, sondern 15% des versicherten AHV-Lohnes betragen (bis zum maximal koordinierten Lohn von 86’040 CHF, respektive einem Koordinationsabzug von 12’906 CHF). Drittens erhält eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen Rentenzuschläge. Die Höhe dieser Zuschläge hängt mit dem angesparten Altersguthaben zusammen. Alle Rentner:innen der Übergangsgeneration mit weniger als 215’100 Franken Altersguthaben erhalten den vollen Zuschlag (davon betroffen sind knapp 25% der Übergangsgeneration); alle mit einem Altersguthaben zwischen 215’100 Franken und 430’200 Franken erhalten einen degressiv abgestuften Rentenzuschlag (hiervon profitieren wiederum knapp 25% der Übergangsgeneration). Das heisst: Knapp die Hälfte der Rentner:innen soll eine Kompensation für die Umwandlungssatzsenkung von 6.8 auf 6 Prozent erhalten – die andere Hälfte geht leer aus. Ebenfalls leer gehen alle aus, die in den letzten zehn Jahren vor Renteneintritt nicht in der zweiten Säule versichert waren und insgesamt weniger als 15 Jahre im BVG versichert waren. Damit ist der Vorschlag deutlich schlechter als der Sozialpartnerkompromiss, der von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgearbeitet und vom Bundesrat übernommen wurde.
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